17.08.2012

Prozesskostenhilfe-Einschränkung zu Ungunsten von Armen und Bedürftigen

Damit arme Menschen die Rechtssprechung in Anspruch nehmen können, um ihre Interessen auch vor  Gericht durchzusetzen gibt es die Prozesskostenhilfe. Die will man nun in CDU/FDP regierten Bundesländer durch Gebühren einschränken, die insbesondere den Zugang zu den Sozialgerichten erschweren werden. Regierungssprecher Seibert erklärte das dadurch der Missbrauch staatlicher Hilfeleistungen verhindert werden soll.
Für die PKH und Beratungshilfe werden derzeit 500 Millionen Euro durch die Länder aufgebracht. Die Tendenz ist steigend. Schuld daran ist die Einführung von Hartz IV, ein Gesetz das zusammen geschustert wurde und in sich widersprüchlich ist.
CDU/FDP wollen eine Gerichtsgebühr einführen die zwischen 75-225 Euro betragen soll. Zusätzlich soll
noch eine Antragsgebühr von 50 Euro bezahlt werden, unabhängig davon ob der Prozess gewonnen oder verloren wird.
50 Euro hört sich nicht viel an, bedenkt man aber, das dies 15% des Regelsatzes (Hartz IV) eines Erwachsenen ausmacht nimmt die Summe schon einen anderen Stellenwert an. Mit diesen Betrag müssen Menschen die auf Sozialhilfe oder ALG II angewiesen sind 10 Tage auskommen um sich zu ernähren. Selbst für Menschen, auf dem immer größer werdenden Billiglohnmarkt sind 50 Euro eine große Summe. Das so viele Geringverdiener bzw. Bedürftige die Gerichte in Anspruch nehmen oder in Anspruch nehmen müssen, beweißt nur die widersprüchliche Gesetzgebung bei Hartz IV und die Fehlentscheidungen der Arge.
Das wollen nun die CDU/FDP-Politiker aus Land und Kommunen verhindern. Arme sollen nicht klagen. Nicht im Leben und schon gar nicht vor Gericht. Basta!



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